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Möglichkeiten der Kostenübernahme von Baumustergeprüften Einlagen (DGUV Regel 112-191).

Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst sind meist Versicherte der Rentenversicherung Bund (Berlin), nicht öffentlich Beschäftigte sind in der Regel Versicherte der Rentenversicherung der einzelnen Bundesländer.

Die Deutsche Rentenversicherung bei einer Versicherungsdauer von mindestens 15 Jahren, oder die Bundesagentur für Arbeit, wenn die

Rentenversicherungsdauer noch keine 15 Jahre beträgt (z.B. auch Azubis).

Sie sind 15 Jahre rentenversichert.

Für einen Erstantrag suchen Sie einen Facharzt für Orthopädie zur Verordnung auf. Als Patient füllen Sie den Antrag GO 100 und GO 133 aus.

Ihr Arbeitgeber (z.B. Sicherheitsbeauftragter) füllt den Bogen „Notwendigkeitsbescheinigung“ GO 134 aus.

Für Folge- oder Wechselversorgungen (frühestens nach einem Jahr) nach einem Erstantrag, benötigen Sie wieder eine Verordnung des Arztes. Mit dem Rezept des Arztes wird nur noch das Formular „Antrag auf Folgeversorgung“ GO 135 benötigt.

Sie sind noch nicht 15 Jahre rentenversichert.

Für einen Erstantrag suchen Sie einen Facharzt für Orthopädie auf und lassen sich ein Rezept ausstellen zuzüglich ausführlicher Diagnose.

Als Patient füllen Sie den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ aus, Ihr Arbeitgeber (z.B. Sicherheitsbeauftragter) füllt das Formular GO 134 aus.

Diese Formulare reichen Sie dann selbst beim jeweiligen Kostenträger ein.

Sobald Sie von diesem den Bescheid erhalten, informieren Sie uns und wir fertigen die Einlagen für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe.

Erstantrag Rentenversicherung

Folgeantrag Rentenversicherung

Antrag Arbeitsamt

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